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Liefer- und Zahlungsbedingungen der Medi-Konzept GmbH
(Stand: Juni 2005)
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (im folgenden ALZB) gelten, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, für alle, auch künftigen Lieferungen der Medi-Konzept GmbH (im folgenden Medi-Konzept genannt). Dies gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf diese ALZB hingewiesen wird.
1.2 Entgegenstehende Auftrags-, Ein-kaufs- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden selbst dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist und Medi-Konzept ihnen nicht noch einmal ausdrücklich widerspricht.
2. Auftragserteilung
2.1 Alle Preislisten von Medi-Konzept sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend angegeben, freibleibend und stellen keinen verbindlichen Vertragsantrag dar.
2.2 Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend als verbindlich bezeichnet, stellen Angaben über Spezifikationen, Typen, Maße und Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen etc. in Prospekten und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen nur ungefähre Daten dar. In solchen Unterlagen enthaltene Angaben beinhalten keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften.
2.3 Konstruktions-, Form- und Farbänderungen bei Eigen- und Fremderzeugnissen bleiben vorbehalten, soweit der Kaufgegenstand in Funktion und Aussehen nicht entscheidend geändert wird und die Änderung dem Kunden zumutbar ist.
3. Preise
3.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind alle Preise Nettopreise, zu denen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer zuzüglich in Rechnung gestellt wird.
3.2 Die Kosten der üblichen Verpackung sind in den Preisen inbegriffen. Nebenkosten wie Zölle und Versand gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert berechnet. Bei einem Nettowarenwert von wenigstens ¤ 100,- und Lieferung innerhalb Deutschlands und Österreichs erfolgt die Lieferung jedoch frei.
4. Zahlung
4.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungen von Medi-Konzept sofort und ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig.
4.2 Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht, oder werden ihm Zahlungen gestundet, so ist Medi-Konzept unter Vorbehalt sonstiger Ansprüche berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Zinsen in der Höhe der jeweiligen banküblichen Zinssätze für offene Kontokorrentkredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 7% über dem Basiszinssatz.
4.3 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, unbestreitbaren oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Dies gilt auch, soweit es sich bei den Gegenansprüchen des Kunden um Gewährleistungsansprüche handelt.
4.4 An Abnehmer, mit denen Medi-Konzept nicht in laufender Geschäftsverbindung steht, kann die Lieferung gegen Vorkasse oder Nachnahme erfolgen.
5. Lieferung und Lieferverzug
5.1 Von Medi-Konzept genannte Liefertermine bzw. –fristen geben nur den ungefähren Lieferzeitraum an, soweit nicht die Lieferung zu einem bestimmten Termin ausdrücklich schriftlich als Fixtermin zugesichert wird.
5.2 Bei Lieferverzug oder –unmöglichkeit wegen eines von Medi-Konzept nicht zu vertretenden Umstandes stehen dem Kunden über das Recht zum Rücktritt hinaus keine Rechte gegen Medi-Konzept zu, insbesondere nicht auf Schadensersatz. Soweit Lieferverzug oder –unmöglichkeit von Medi-Konzept zu vertreten sind, stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadensersatz nur in dem in 11 (Haftung) festgelegten Umfang zu.
5.3 Bei Störung aufgrund höherer Gewalt oder anderer für Medi-Konzept unbeeinflussbarer Ereignisse, wie Störungen bei der eigenen Belieferung, Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen etc., verlängern sich die unter 5.1 genannten Fristen in angemessenem Umfang. Sofern eine angemessene Anpassung des Vertrages nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, wird Medi-Konzept endgültig frei, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich oder unzumutbar wird; Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Satz 1 und 2 gelten entsprechend, soweit ein unabwendbares Ereignis während eines bereits bestehenden Verzuges eintritt.
5.4 Medi-Konzept ist zu Teillieferungen und zur Erstellung entsprechender Teilrechnungen berechtigt, soweit dies nicht nach den Umständen für den Kunden unzumutbar ist.
6. Versand, Gefahrenübergang und Erfüllungsort
6.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Frachtführer, Spediteur etc. auf den Kunden über. Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, welche der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits am Tag der Versandbereitschaft über. Gleiches gilt, soweit der Kunde Selbstabholung angekündigt hat.
6.2 Nimmt der Kunde vertragswidrig trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist ordnungsgemäße Ware nicht ab, so ist Medi-Konzept unbeschadet weiterer Rechte, insbesondere des Rechtes, auf Vertragserfüllung zu bestehen, berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen und vom Kunden vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche zumindest einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 20% des Kaufpreises der betreffenden Ware zu verlangen. Der Nachweis eines niedrigeren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.
6.3 Erfüllungsort ist für beide Teile Wiesbaden. Medi-Konzept behält sich jedoch das Recht vor, den Versand auch von einem anderen Ort vorzunehmen.
7. Abnahme, Eigentumsuntersuchung und Rücksendung
7.1 Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, ist auf Abruf bestellte Ware vom Kunden spätestens innerhalb von sechs Monaten ab der Mitteilung der Bereitstellung abzunehmen.
7.2 Nach Empfang der Ware hat der Kunde diese unverzüglich auf erkennbare Mängel und Beschädigungen hin zu untersuchen, etwaige Transportschäden oder sonstige Beanstandungen unverzüglich dem Frachtführer, Spediteur oder den sonst zuständigen Stellen anzuzeigen und sich dies bestätigen zu lassen.
7.3 Bei Käufen im Rahmen eines Versandgeschäfts haben private Endverbraucher ein Rückgaberecht gemäß § 3 des Fernabgabegesetzes, d.h. sie können die bestellte Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurücksenden.
8. Gewährleistung
8.1 Medi-Konzept gewährleistet, dass die Waren zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern. Unwesentliche Abweichungen hinsichtlich technischer Details, Ausstattung, Farbe und Formen sind vorbehalten und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
8.2 Die Gewährleistung erlischt, wenn die Ware unsachgemäß, fehlerhaft oder nachlässig gelagert, befördert, behandelt, be- oder verarbeitet, gewartet oder repariert wird, soweit jeweils der Mangel hierauf beruhen kann. Medi-Konzept leistet keine Gewähr für Schäden, die durch natürlichen Verschleiß oder höhere Gewalt bedingt sind oder auf der Verbindung mit Fremdteilen beruhen können.
8.3 Gewährleistungspflichten bestehen nur bei unverzüglicher schriftlicher Mängelrüge, bei Mängeln, die bereits bei Lieferung erkennbar sind jedoch nur bei Rüge spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Ware.
8.4 Im Falle eines Mangels der gelieferten Ware kann Medi-Konzept nach freier Wahl zunächst bis zu zweimal nachbessern oder Ersatz liefern, sofern dies nicht im Einzelfall für den Kunden unzumutbar ist.
8.5 Der Kunde hat als mangelhaft beanstandete Gegenstände auf Verlangen von Medi-Konzept an die von dieser bezeichnete Stelle –nach vorheriger Ankündigung vollständig und zunächst frei- zu senden. Bei unberechtigter Reklamation bleibt Medi-Konzept das Recht vorbehalten, eine angemessene Aufwandsentschädigung zu berechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftiger, bei Ver-tragsabschluss noch nicht verjährter Ansprüche aus dem Geschäftsverhältnis behält sich Medi-Konzept das Eigentum an allen gelieferten Waren vor.
9.2 Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20% übersteigt, ist Medi-Konzept auf Verlangen des Käufers verpflichtet, nach freier Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Nach ordnungsgemäßer Erfüllung aller Verbindlichkeiten fallen sämtliche zur Sicherheit übertragenen oder vorbehaltenen Rechte an den Kunden.
9.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wird über sein Vermögen ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren oder das Insolvenzverfahren eingeleitet oder stellt er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend ein, so erlischt sein Recht zur Bearbeitung und Weiterveräußerung der Vorbehaltsware. Medi-Konzept kann in diesem Falle sofortige Rückgabe der Vorbehaltsware verlangen, und zwar auch dann, wenn sie nicht vom Vertrag zurückgetreten ist. Dieses Recht besteht auch dann, wenn die gesicherte Forderung bereits verjährt ist. Die Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch Medi-Konzept gilt mangels abweichender schriftlicher Erklärung von Medi-Konzept nicht als Rücktritt. Medi-Konzept ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten und sich unter Anrechnung auf die offenen Ansprüche aus deren Erlös zu befriedigen.
9.4. Soweit Medi-Konzept berechtigt ist, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten , ggf. mit Fahrzeugen, zum Zwecke der Abholung der Ware zu betreten.
10. Schutzrecht
10.1 Soweit die verkauften Waren Gegenstand von Patent-, Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten sind oder sein können, verpflichtet sich Medi-Konzept ausschließlich zur Übertragung des Eigentums an der Ware auf den Kunden.
10.2 Medi-Konzept behält sich alle gewerblichen Schutzrechte vor.
11. Haftung
11.1 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen Medi-Konzept als auch deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Kunden gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Ve-rtragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleibt unberührt eine Haftung von Medi-Konzept nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung.
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem diesen ALZB unterliegendem Vertrag oder dessen Abschluss ist Wiesbaden. Medi-Konzept ist jedoch berechtigt, auch am Sitz des Kunden oder an dessen Niederlassung zu klagen.
12.2 Das gesamte Vertragsverhältnis einschließlich der Frage seines Abschlusses unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie für den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen finden keine Anwendung.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Abänderungen, Ergänzungen und Einschränkungen eines diesen ALZB unterliegenden Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Erfordernis der Schriftform.
13.2 Sollte eine Bestimmung eines diesen ALZB unterliegenden Vertrages bzw. eine dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen im Zweifel nicht berührt.
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